Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 16.06.1997

Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.10.1996 - 3 U 56/96 BSchRh   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,11169
OLG Köln, 25.10.1996 - 3 U 56/96 BSchRh (https://dejure.org/1996,11169)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.10.1996 - 3 U 56/96 BSchRh (https://dejure.org/1996,11169)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Oktober 1996 - 3 U 56/96 BSchRh (https://dejure.org/1996,11169)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz nach einem Zusammenstoß von zwei Schiffen; Mitverschulden des Eigners und des Schiffsführers eines Binnenschiffes bei einem Auffahrunfall; Binnenschiffe mit einem wasserdicht verschlossenen Achterschott; Verschulden gegen sich selbst und Außerachtlassung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 154
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.10.1982 - II ZR 237/81

    Zusammenstoß zweier Schiffe im Nord-Ostsee-Kanal - Geltendmachung von Ansprüchen

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.1996 - 3 U 56/96
    Für die gegenteilige Ansicht kann auch nicht die Entscheidung des BGH VersR 82, 1138 herangezogen werden, in der dieser ausgesprochen hat, das Fehlen einer entsprechenden Gesetzesvorschrift beseitige nicht die allgemeine Pflicht des Schiffsführers, verfügbare technische Hilfsmittel (hier: Sprechfunk) einzusetzen, wenn sich damit die Gefährdung anderer Fahrzeuge beseitigen oder verringern lasse.
  • BGH, 26.05.1975 - II ZR 21/74

    Schadensersatzpflicht für den Verlust einer Schiffsladung - Verstoß gegen die

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.1996 - 3 U 56/96
    Die Beklagten können sich für ihre Auffassung auch nicht auf die Entscheidungen des BGH VersR 66, 871 und 75, 823 stützen.
  • BGH, 23.06.1966 - II ZR 81/63

    Haftung für die Beschädigung einer Schiffsladung - Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.1996 - 3 U 56/96
    Die Beklagten können sich für ihre Auffassung auch nicht auf die Entscheidungen des BGH VersR 66, 871 und 75, 823 stützen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.06.1997 - 13 U 13/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,22321
OLG Hamm, 16.06.1997 - 13 U 13/97 (https://dejure.org/1997,22321)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.06.1997 - 13 U 13/97 (https://dejure.org/1997,22321)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Juni 1997 - 13 U 13/97 (https://dejure.org/1997,22321)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 154
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Naumburg, 20.10.2014 - 12 U 38/14

    Haftung eines Bahnbetriebsunternehmens bei Sturzunfall eines Fahrradfahrers:

    Ein Unfall, der nur durch eine Betriebsanlage und nicht durch den Bahnbetrieb als solchen verursacht wird, ist jedoch kein Betriebsunfall (z. B. BGH, VersR 1958, 609; OLG Hamm, NZV 1998, 154; Kaufmann, in: Geigel, Haftpflichtprozess, Kapitel 26 Rdn. 24).

    Sie haben diese daher hinzunehmen und müssen sich mit ihrer Fahrweise darauf einzustellen (z. B. OLG Koblenz, DAR 2001, 460; OLG Hamm, VersR 1983, 466; OLG Hamm, NZV 1998, 154).

  • OLG Saarbrücken, 23.01.2014 - 4 U 387/12

    Grenzen der Amtshaftung aus Straßenverkehrssicherungspflichtverletzung:

    Ist der Unfall allein auf den Zustand einer Betriebsanlage - hier der Gleise - zurückzuführen und nicht auch auf eine Betriebsfunktion, reicht dies zur Begründung einer Haftung nach § 1 HaftPflG nicht aus (vgl. OLG Hamm, NZV 1998, 154; Filthaut, aaO., § 1 HaftPflG, Rdn. 76).
  • LG Dessau-Roßlau, 31.01.2014 - 4 O 749/12

    Haftung eines Eisenbahnbetreibers bei Sturzunfall eines Fahrradfahrers:

    Entgegen der Ansicht der Klägerin ist die Beklagte jedoch nicht aus Gefährdungshaftung nach § 1 HaftpflG (Haftpflichtversicherungsgesetz) einstandspflichtig, denn ein Unfall, der wie hier, nur durch eine Betriebsanlage und nicht durch den Bahnbetrieb als solchen verursacht wird, stellt keinen Betriebsunfall i.S.d. HaftpflG dar (vgl. BGH, VersR 1958, 609; OLG Hamm, NZV 1998, 154).
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